Am 12. Juni 2014 nahm der Staatspräsident der Republik Kasachstan Nursultan Nasarbajew an der 27. Plenarsitzung des ausländischen Investorenrates in Astana teil, indem er die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung und der Vervollkommnung des Investitionsklimas in Kasachstan angekündigt hatte.
Gesetzgebung
Verabschiedung des Gesetzes über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in einigen Gesetzakten zur Verbesserung des Investitionsklimas in Kasachstan, welches überwiegend am 24. Juni 2014 und vollständig ab 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Das Gesetzt sieht die Annahme und die Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Erhöhung der Investitionsattraktivität der Republik Kasachstan vor und bietet wesentliche steuerliche Präferenzen für Investoren, staatliche Unterstützung gegenüber Investoren bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekten in den prioritären Zweigen der Wirtschaft an. Dies betrifft auch die Visaerleichterungen für bestimmte Länder der Welt.
Steuerliche Präferenzen
Die Investoren im Rohstoffsektor der Wirtschaft, in Industriebereichen „Verarbeitungsindustrie, Innovationen, KMU, Tourismus und Dienstleistungen und andere“ werden von Einkommenssteuer und Grunderwerbsteuer für 10 Jahre und von der Vermögenssteuer für 8 Jahre befreit.
Den Investoren wird die Stabilität der Gesetzgebung im Bezug auf gesetzliche Steuersätze und Abgaben, ausgenommen Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer, garantiert.
Der Staat erstattet den ausländischen Investoren bis zu 30% der von ihnen getätigten Kapitalausgaben bei der Inbetriebnahme der Industrieobjekte in Kasachstan als Investitionszuschüsse.
Auftrags- und Arbeitsmarktsicherung
Den Investoren, die in den prioritären Industriebranchen tätig sind, wird die Abnahme der hergestellten Produktion durch die Abschlüsse der gesicherten Abnahmeverträge gewährleistet.
Den Investoren, die in den prioritären Industriebranchen tätig sind, wird die Möglichkeit zur Einstellung der Arbeitskräfte und Arbeitsbeschaffung für den ganzen Zeitraum der Umsetzung des Investitionsprojektes, sowie für weiteres Jahr nach der Inbetriebnahme der Produktion, ohne entsprechende Arbeitsquoten und ohne Genehmigungen gewährleistet.
Das Erlaubnissystem und die Anfragenbearbeitung werden durch das Prinzip „One shop“ erleichtert, sodass durch ein Fenster alle offenen Fragen des Investors gelöst werden und somit unnötige Bürokratie abgebaut wird.
Liberalisierung des Visa-Regimes
Die Republik Kasachstan hat das Visaregime für die Bürger der zehn Staaten (USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Malaysia, VAE, Südkorea und Japan), welche in die Wirtschaft der Republik Kasachstan aktiv investieren, einseitig aufgehoben. In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder im Zeitraum vom 15. Juli 2014 bis 15. Juli 2015 in Kasachstan ohne Visum bis zu 15 Tagen aufhalten.
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 15 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie „Geschäftsvisum“ bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen, welches bis 30 Tage verlängert werden kann. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» mit Gültigkeit bi zu 3 Jahre im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen.
Dies ist ein besonderer Schritt, welcher auf weitere effektive Zusammenarbeit mit den Ländern, die Investitionen nach Kasachstan betätigen, sowie auf die Ermöglichung der günstigen Bedingungen für die internationalen Reisen im Vorfeld der Ausrichtung von EXPO-2017 in Astana.
WHO-Beitritt
Der Beitritt Kasachstans in die Welthandelsorganisation (WTO) schafft zusätzliche günstige Bedingungen für die Investoren durch die Einführung der internationalen Regel und Normen im Bereich des Handels, der Investitionen und beim Schutz des geistigen Eigentums.
Botschaft der Republik Kasachstan
Juni 2014