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Georox gibt Aufstieg vom Tier 2 zum Tier 1 der TSX Venture Exchange bekannt

Georox gibt Aufstieg vom Tier 2 zum Tier 1 der TSX Venture Exchange bekannt

Georox gibt Aufstieg vom Tier 2 zum Tier 1 der TSX Venture Exchange bekanntNICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BESTIMMT

Kelowna, British Columbia, Kanada, 6. September 2012: Georox Resources Inc. („Georox“ oder das „Unternehmen“) (GXR:TSX-V; OF6A:FRA) ist erfreut, bekanntzugeben, dass das Unternehmen die Bedingungen für die Zulassung zum Tier 1 an der TSX Venture Exchange per 7. September 2012 erfüllt hat. Der Tier 1 ist den fortgeschrittensten Emittenten an der TSX Venture Exchange, die über die beachtlichsten finanziellen Ressourcen verfügen, vorbehalten. 

„Wir sind über den Aufstieg vom Tier 2 zum Tier 1 hocherfreut und sehen dies als einen natürlichen Fortschritt auf dem Weg, ein vollständig operatives Unternehmen zu werden. Es ist unser unmittelbares Ziel, unseren aktuellen Gelegenheiten nachzugehen, um den Cashflow durch die Exploration, Erschließung und Produktion von Erdöl bei unseren jüngst erworbenen Konzessionsgebieten zu steigern,“ sagte Burkhard Franz, President und CEO von Georox.

Georox ist ein kanadisches Rohstoffunternehmen, dessen Schwerpunkt auf dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von Erdöl- und Erdgaskonzessionsgebieten in Westkanada liegt. Die Aktien des Unternehmens notieren an der TSX Venture Exchange unter dem Kürzel GXR und an der Frankfurter Börse unter dem Kürzel OF6A.

Nähere Informationen erhalten Sie über:
Burkhard Franz, President & Chief Executive Officer

Tel: +1-250-712-2213
Fax: +1-250-712-2215

Website: www.georoxresources.com

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Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen über die zukünftige Betriebstätigkeit des Unternehmens, sowie andere Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig mit Begriffen wie „werden“, „könnten“, „sollten“, „annehmen“, „erwarten“ und ähnlichen Ausdrücken beschrieben. Sämtliche in dieser Pressemeldung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, – u.a. Aussagen zu den zukünftigen Plänen und Zielen des Unternehmens – sind zukunftsgerichtete Aussagen und als solche mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen des Unternehmens abweichen, sind Explorationsrisiken, die in regelmäßigen Abständen in den Berichten, die den Wertpapieraufsichtsbehörden vorgelegt werden, beschrieben sind.

Leser sind ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Annahmen, die bei der Erstellung solcher Informationen herangezogen wurden, als falsch erweisen könnten. Bestimmte Ereignisse oder Umstände könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund zahlreicher bekannter und unbekannter Risiken und Unwägbarkeiten sowie anderer Faktoren von den Prognosen abweichen. Viele davon liegen außerhalb der Kontrolle von Georox. Folglich können wir nicht gewährleisten, dass zukunftsgerichtete Aussagen realisiert werden. Leser sind daher ausdrücklich darauf hingewiesen, sich nicht auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Solche Informationen könnten sich, obwohl sie von der Unternehmensleistung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung als angemessen betrachtet wurden, als falsch erweisen. Eigentliche Ergebnisse könnten wesentlich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung sind ausdrücklich durch diesen vorsorglichen Hinweis eingeschränkt. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Meldung gelten zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung und Georox übernimmt keinerlei Verpflichtung, jegliche der zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren; es sei denn, es wird von den anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert.

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Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=26107

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