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ANERKENNUNG VON HANDELSPARTNERN – Schneller, besser, günstiger

ANERKENNUNG VON HANDELSPARTNERN – Schneller, besser, günstiger

14.05.2012 – „Das heutige Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA“, sagte der EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Algirdas Šemeta, am Freitag vergangener Woche. Der litauische Politiker meint das jüngst beschlossene Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Diese haben sich formal geeinigt, ihre „sicheren Händler“ gegenseitig anzuerkennen. Zurzeit gelten in der EU rund fünftausend Betriebe als sichere Händler, wobei es formal richtig „zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ heißt. Diese Unternehmen werden in Zukunt von schnelleren Kontrollen und Zollabfertigungen profitieren. Außerdem können sie auf geringere Kosten und vereinfachte Abläufe hoffen.

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

Im Rahmen der Sicherheitsänderungen des Zollkodex können die Mitgliedstaaten der EU seit 2008 jedem Wirtschaftsbeteiligten den Status eines „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (ZWB) bewilligen. Diesen Status erhalten auf EU-Ebene sichere und zuverlässige Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb über angemessene Sichherheitsstandards verfügt und zahlungsfähig ist. Eine Firma, die als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter registriert ist, profitiert von zollrechtlichen Vereinfachungen. In der Europäischen Union sind rund fünftausend Unternehmen als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte registriert und die Zahl nimmt jährlich zu. Die Zertifizierung wird von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt und somit kommt der ZWB auch über die Ländergrenzen hinweg in den Genuss der Vergünstigungen.

Verbesserung der Handelsmöglichkeiten

Die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten können sich über das neue Abkommen freuen – dieses beschleunigt und vergünstigt den transatlantischen Handel. Derzeit verzeichnen die EU und die USA jährlich Ein- und Ausfuhren im Wert von fast 500 Milliaren Euro. Ziel des Abkommens, das am 04. Mai unterzeichnet wurde, ist der weitere Ausbau von Handelsmöglichkeiten. Das Vertragswerk soll gewährleisten, dass der Warenverkehr reibungslos von Statten geht und nicht durch aufwändige Sicherheitsvorkehrungen blockiert wird. Gleichzeitig soll die gegenseitige Anerkennung die generelle Sicherheit des Handels verbessern, da sich die Zollbehörden mit der Neuregelung künftig auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können. Anerkannten Wirtschaftsbeteiligten der EU werden bei dem Export in den US-Markt Vergünstigungen gewährt. Im Gegenzug dazu gelten für die zertifizierten Mitglieder der US-Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) ebenfalls preiswertere Bedingungen bei der Einfuhr in die EU. Die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnern gilt als wichtiger Schritt zur weltweiten Harmonisierung von Zollpraktiken und -verfahren.

Zielgerichtete Sicherheitskontrollen

Der EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Algirdas Šemeta, hält das Abkommen für einen großen Fortschritt: „In einer Zeit, in der die Unternehmen soviel Unterstützung wie irgend möglich benötigen, wird dieses Abkommen dazu führen, dass für viele transatlantisch tätige Händler die Geschäfte leichter und kostengünstiger werden“. Der EU-Kommissar sieht in dem Abkommen außerdem die Möglichkeit, die Sicherheitsstandards zu verbessern: „Es wird außerdem dazu beitragen, dass die Sicherheitskontrollen für Handelswaren zielgerichteter und effektiver ablaufen und damit der durch den Zoll gewährleistete Schutz jedes einzelnen Bürgers weiter verbessert wird“.

Anstieg des Welthandels

Die großen Fortschritte hinsichtlich der Kommunikation und Produktion scheinen die Grenzen zwischen den Ländern regelrecht aufzuheben. Der Welthandel nimmt immer weiter zu und hat insbesondere in den letzten zehn Jahren ein enormes Wachstum erfahren. Alleine zwischen 2010 und 2011 ist der internationale Handel um 19,4 Prozent angestiegen. Das Logistiksystem für den interkontinentalen Handel wird immer komplexer und komplizierter. Deswegen sehen sich die Zollverwaltungen gezwungen, ihre Instrumente zur Kontrolle und Steuerung des internationalen Warenverkehrs an die beschleunigten Märkte anzupassen. In diesem Zusammenhang stellte die Anerkennung eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten 2008 bereits einen enormen Fortschritt dar. Unternehmen, die als ZWB anerkannt sind, entsprechen offiziell den hohen Sicherheitsnormen. Zertifizierte Betriebe gelten auch bei Zollkontrollen als vertrauenswürdige Handelspartner und werden somit weniger Warenkontrollen unterzogen. Durch die Vergünstigung der Ausfuhr spart der Betrieb obendrein noch Beförderungskosten. Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Zollverwaltungen der EU proftieren von dem neuen Regelwerk. Diese können sich künftig stärker auf die Kontrolle riskanter Transaktionen konzentrieren.

Verhandlungen mit weiteren Ländern

Doch mit dem jüngst verabschiedeten Abkommen ist es noch nicht genug. Die EU bemüht sich, dass alle wichtigen Handelspartner den Status der zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten anerkennen. Sowohl die Schweiz als auch Norwegen und Japan haben die EU-Zertifizierung bereits akzeptiert. Mit China wird zurzeit über ein ähnliches Abkommen verhandelt.
(european-cirle.de)

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