Arbeitsweise
ISE Arbeitsweise
Wir beziehen unsere Metallpreise aus einigen hundert Einzelquellen um hieraus einen repräsentativen Durchschnittspreis für unsere Kunden zu ermitteln. Zu unseren Quellen gehören große Lieferanten, Händler, andere Informationsplattformen als auch eine große Anzahl von Firmen vom Minenbetrieb bis zum Endkunden. Die Preise von hochspezifischen Metallen ermitteln wir unter Anwendung eines vereinfachten Kapitalwert-orientierungs Verfahren.
Im Laufe unseres, seit über zehn Jahren dauernden, Bestehen hat sich ein sehr umfangreiches, organisch gewachsenes Netzwerk gebildet. Unsere Kontakte zu Minenbetreibern, Händlern, Importeuren, Exporteuren, Veredlern, verarbeitenden Industrie, Banken, Endkunden und anderen Preis-Informationsdiensten sichern unseren Kunden einen repräsentativen preislichen Durchschnitt ihrer Ware. Selbst für Waren aus sehr engen Märkten haben wir über die Jahre einige Dutzend Indikatoren festhalten können.
Alle unsere Quellen haben unser Versprechen der absoluten Anonymität, damit keine Einmischung durch uns in den Markt stattfindet.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im internationalen Geschäft arbeiten wir grundsätzlich und ausnahmslos erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung und einer vorab Bezahlung.
Sie haben während der gesamten Bearbeitung Ihres Auftrags einen festen Ansprechpartner.
Wertermittlungen und Audits sollen in der Regel im Zuge eines Due Diligence Prozess von Banken, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder Kunden von uns bestätigt werden. Dies wird stets mit größter Sorgfalt, Schnelligkeit und Verschwiegenheit erfüllt.
Kurz: Das Institut für Seltene Erden und Metalle ist der Partner auf den Sie sich zu 100% verlassen können.
Grundsätze und Methodik zur Preisermittlung
Wert und Preis werden in der Umgangssprache oft als Synonyme verwendet, in der Wirtschaft unterscheiden sie sich jedoch voneinander. Während der Preis der in Geldeinheiten gemessene Tauschwert einer spezifischen Tauschaktion zwischen Marktteilnehmern darstellt, versteht man unter dem Wert die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern oder einen Entscheidungswert. Der Preis ist eine am Markt beobachtbare objektive Größe, während der Wert zunächst subjektiv ist und nur durch eine sogenannte „Typisierung“ ein objektivierter Wert ableitbar ist.
Zwischen Preis und Wert sind Abweichungen möglich und üblich, denn „der Preis einer Sache muss ihrem Wert nicht entsprechen“. Das Element der Schätzung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Ein Wert ist keine mathematisch genau ermittelbare Größe. So werden unterschiedliche Gutachter in der Regel zu verschiedenen Ergebnissen kommen.
Die marktorientierte Preisfindung orientiert sich sowohl an den Preisen der Konkurrenzunternehmen als auch am Verhalten der Nachfrager. Sie hat gewöhnlich das Ziel der Gewinnmaximierung.
IFRS 13 – Fair value Prinzip
IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert (Fair Value), stellt die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts dar und erläutert die Ausweispflichten.
IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als den Preis, der in einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erhalten oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würde. Bei der Bewertung wird unterstellt, dass die Transaktion auf dem vorrangigen Markt stattfindet, also dem Markt mit dem größten Volumen und der größten Anzahl von Marktaktivitäten für den Vermögenswert. Ist ein solcher nicht vorhanden, muss für die Bemessung der vorteilhafteste Markt herangezogen werden. Darunter wird ein Markt verstanden, an dem sich unter Berücksichtigung der Transaktions- und Transportkosten der Verkaufspreis für einen Vermögenswert maximieren oder der Übertragungsbetrag für eine Schuld minimieren würde.
Die Bewertung soll sich primär an den beobachtbaren Marktpreisen für identische Vermögenswerte und Schulden ausrichten. Liegen diese nicht vor, ist eine dreistufige Bewertungshierarchie anzuwenden:
Stufe 1 sind Preisnotierungen auf aktiven Märkten für identische Metalle, zu den das Metall am Bemessungsstichtag notiert wird. Eine Marktpreisnotierung auf einem aktiven Markt stellt den verlässlichsten Nachweis für den beizulegenden Zeitwert dar und wird ohne Anpassungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendet, wo immer das möglich ist, wobei begrenzt Ausnahmen bestehen.
Stufe 2 sind andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für das Metall entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Stufe 3 sind nicht beobachtbare Inputfaktoren für das Metall. Ein Metall entwickelt nicht beobachtbare Inputfaktoren unter Verwendung der in diesem Umstand bestmöglich verfügbaren Informationen, was Produktspezifische Daten beinhalten mag. Dabei sind alle Informationen über die von Marktteilnehmern getätigten Annahmen zu berücksichtigen, die vernünftigerweise verfügbar sind.
Methodische Grundlagen
Für die Bewertung von Metallen haben wir die allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätze beachtet. Da für die Bewertung von hochreinen Metallen in unseren Spezifikationen keine allgemein gültige spezielle Bewertungsmethodik vorliegt, wenden wir ein Kapitalwertorientiertes Bewertungsverfahren an, welches auf recherchierten Marktdaten basiert.
Ein kostenorientiertes Verfahren wenden wir aus Mangel an relevanten Informationen nicht an. Dies resultiert zum einen aus dem hohen Grad an Spezifikation sowie aus dem Mangel an relevanten Informationen hinsichtlich Kostenstrukturen. Zudem ist, wie bereits angemerkt, für den Fair Value die Vermarktungsperspektive vorrangig vor der beschaffungsorientierten Perspektive.
Die Bewertungsverfahren
Marktpreisorientiertes Verfahren
Beim marktpreisorientierten Bewertungsverfahren ist der auf einem aktiven Markt beobachtbare Preis für den zu bewertenden Vermögenswert oder die Schuld zu verwenden. Die Nutzung gängiger Marktpreise setzt jedoch einen aktiven Markt voraus, der folgende Bedingungen erfüllt:
- – die auf dem Markt gehandelten Produkte sind homogen;
- – vertragswillige Käufer und Verkäufer können i.d.R. jederzeit gefunden werden;
- – die Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Im Gegensatz zu Finanzinstrumenten oder Massengütern sind diese Voraussetzungen insbesondere bei hoch spezifischen Metallen aufgrund ihrer Einzigartigkeit und der fehlenden Verfügbarkeit von Informationen i.d.R. nicht gegeben.
Darüber hinaus sind die gehandelten Güter nur selten vergleichbar, sodass häufig Anpassungen vorgenommen werden müssen, um die spezifischen Ausprägungen des zu bewertenden Vermögenswertes zu berücksichtigen (Analogiemethode).
In unseren Fall kann das marktpreisorientierte Verfahren nicht uneingeschränkt zur Anwendung kommen, da ein aktiver Markt nicht vorliegt.
Kapitalwertorientiertes Verfahren
Dem Kapitalwertorientierten Verfahren liegt die Annahme zugrunde, dass der beizulegende Zeitwert des Bewertungsobjekts an dessen Fähigkeit gemessen wird, zukünftig Cash Flows zu generieren.
Vor diesem Hintergrund sind die Planung und ihre Prämissen ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung und sollten, soweit dies möglich ist, aus öffentlich verfügbaren Informationen abgeleitet oder zumindest mit diesen abgeglichen werden. Dies gilt insbesondere auch für die angenommene Lebens- bzw. Nutzungsdauer des Bewertungsobjekts.
Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wird der Barwert der Ein- und Auszahlungen des Bewertungsobjekts ermittelt. Der hierfür angewandte Diskontierungszinssatz berücksichtigt sowohl den Zeitwert des Geldes als auch das spezifische Risiko der zu bewertenden Zahlungen.
Bei der regelmäßig angewandten Risikozuschlagsmethode ist zur Bestimmung des risikoangepassten Kapitalisierungszinssatzes als Referenzgröße auf eine aus dem Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung abzustellen.
Im unseren Bewertungen ist das kapitalwertorientierte Verfahren in vereinfachter Form zur Anwendung gekommen.
Kostenorientiertes Verfahren
Das kostenorientierte Verfahren bestimmt den beizulegenden Zeitwert des betreffenden Bewertungsobjekts über die Ermittlung der notwendigen Kosten für die Herstellung bzw. Beschaffung und Inbetriebnahme des Vermögenswertes.
Grundsätzlich können bei diesem Verfahren Reproduktionskosten oder Wiederbeschaffungskosten zur Anwendung kommen. Die Reproduktionskosten umfassen die Kosten, die erforderlich sind, um ein exaktes Duplikat des zu bewertenden Vermögenswertes herzustellen, während die Wiederbeschaffungskosten die Kosten für die Herstellung eines nutzenäquivalenten Vermögenswertes umfassen. Gegebenenfalls ist zu prüfen, inwiefern Abschläge zur Berücksichtigung von technischer, physischer und/oder wirtschaftlicher Veralterung vorzunehmen sind.
Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können eine erste Wertindikation darstellen. Es ist jedoch regelmäßig davon auszugehen, dass Wiederbeschaffungskosten – sofern sie am Markt beobachtbar sind – die Wertobergrenze darstellen.
Kostenorientierte Verfahren werden in der Regel nur angewendet, wenn weder das marktpreisorientierte noch das kapitalwertorientierte Verfahren angewendet werden können. In unseren Bewertungen sind die Herstellungskosten für den beizulegenden Zeitwert nicht maßgeblich, da der beizulegende Zeitwert als hypothetischer Veräußerungswert eine Vermarktungs- („Exit-„) Perspektive einnimmt.